Unsere Namensgeberin: Tisa von der Schulenburg

Seit dem Schuljahr 2006/2007 trägt unsere Schule nun den Namen „Tisa von der Schulenburg“. Doch wer war diese Frau?

Sie wurde 1903 als Elisabeth Karoline Mary Margarethe Veronika Gräfin von der Schulenburg im mecklenburgischen Tressow geboren. Sie war die Tochter eines preußischen Generals, der dort ein Gut besaß. Sie hatte fünf Brüder, am nächsten stand sie ihrem um ein Jahr älteren Bruder Fritz-Dietlof.

Ihre Kindheit verbrachte sie nicht nur auf dem Gut ihres Vaters in Tressow, sondern auch in London, Berlin und Münster. Sie erhielt eine traditionelle Ausbildung an einer Schule für adlige Töchter. Tisa entdeckte aber auch schon früh ihr künstlerisches Interesse und nahm Zeichenunterricht und lernte die Holzbearbeitung. Ab 1925 durfte sie die Berliner Akademie besuchen. In ihrer Berliner Zeit lernte sie bekannte Persönlichkeiten kennen, mit denen sie nicht nur über Kunst, sondern auch über Politik und Wissenschaft diskutieren konnte. Dazu gehörten beispielsweise Albert Einstein, die Brüder Heinrich und Thomas Mann oder Bertold Brecht.

Gegen den Willen ihres Vaters heiratete Tisa den Juden Fritz Hess. Nachdem die Nationalsozialisten 1933 an die Macht kamen, emigrierte sie mit ihm nach England. Dort hatte sie es sich zum Ziel gesetzt, Arbeitern die Kunst näher zu bringen. Dafür reiste sie in ein Kohlegebiet im Norden Englands. Als sie die Not der Arbeiter bemerkte, half sie Lebensmittel zu organisieren. Dafür durfte sie sogar mit in eines der Bergwerke einfahren, was sie sehr beeindruckte und auch künstlerisch inspirierte. Die Verbundenheit mit den Bergbau-Kumpel blieb ihr erhalten, auch als sie später wieder in Deutschland war. Immer wieder finden sich Tagebauszenen in Tisas künstlerischem Werk.

1939 kam sie wieder nach Deutschland, um an der Beerdigung ihres Vaters teilzunehmen, doch die Wiedereinreise nach England wurde ihr verwehrt. Man hielt sie für eine Spionin. So musste Tisa in Deutschland bleiben. Noch im selben Jahr heiratete sie zum zweiten Mal, und zwar ihren Jugendfreund Carl Ulrich von Barner. Sie zog auf sein Gut in Klein Trebbow. Dort wohnte zeitweise auch ihr Bruder Fritz-Dietlof mit seiner Frau, die beide aktiv im Widerstand gegen die Nationalsozialisten waren. Tisa bewunderte ihren Bruder, der nach dem missglückten Attentat auf Hitler hingerichtet wurde.

Nach dem Krieg führte sie ihr Weg in den Westen. Im Rahmen ihrer Arbeit als Journalistin kam sie ins Ruhrgebiet. Dort wurde sie an ihre Zeit in England mit den dortigen Bergleuten erinnert und begann wieder zu zeichnen und zu schnitzen. Während ihres Aufenthalts dort las sie in einem Buch über den Bischof von Münster und den katholischen Widerstand gegen die Nationalsozialisten. Tisa entschloss sich, zum Katholizismus zu konvertieren. 1948 erhielt sie Aufträge für Kirchen in Dorsten, sie sollte Marienfiguren und andere Plastiken anfertigen. 1950 entschloss sie sich, als Schwester Paula in das Kloster St. Ursula in Dorsten einzutreten. Bis 1962 unterrichtete sie Kunst in den von den Ursulinen geleiteten Schulen. Anschließend war sie nur noch als Künstlerin tätig. In ihren Bildern setzte sie sich z.B. mit Krieg, Elend, Flucht und dem Holocaust auseinander.

Schwester Paula war auch außerhalb Deutschlands tätig. Von 1968-1969 arbeitete sie auf einer Lepra-Station in Äthiopien. Sie war insgesamt sehr sozial engagiert, wofür ihr 1994 sogar das Bundesverdienstkreuz verliehen wurde.

Dass sie sehr mit dem Bergbau und den Bergleuten verbunden war, lässt sich auch daraus erkennen, dass sie vor der geplanten Schließung der Dorstener Zeche zusammen mit ihnen demonstrierte und dazu eine Bronze-Stein-Plastik schuf.

Am 8. Februar 2001 starb Tisa von der Schulenburg als Schwester Paula in Dorsten.

Hausordnung

Hausordnung – Verbundene Regionale Schule und Gymnasium

Tisa von der Schulenburg


  1. Die Schulleiterin übt das uneingeschränkte Hausrecht aus. Dies schließt das Recht ein, betriebsfremde Personen vom Schulgelände zu verweisen.
  1. Der Schulhausmeister ist berechtigt Maßnahmen zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Schulbereich anzuordnen.
  1. In den Hofpausen suchen alle Schüler umgehend den Pausenhof auf.  In Freistunden darf das Schulgelände von Schülern nur bei schriftlicher Erlaubnis der Eltern verlassen werden.
  1. Sämtliche Fachunterrichtsräume sind nur zu betreten, wenn der Lehrer anwesend ist. Für die einzelnen Fachräume legen die jeweiligen Lehrer besondere Verhaltenvorschriften für das Betreten fest.
  1. Fachlehrer und Ordnungsdienst verlassen als Letzte die Unterrichtsräume in sauberem Zustand.
  1. Auf den Geländen und in den Schulgebäuden ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. Für Abfälle, Papier, Dosen etc. sind die aufgestellten Behälter bzw. Körbe zu nutzen.
  1. Mit dem Vorklingeln hat jeder Schüler unverzüglich den Klassenraum aufzusuchen. Die Unterrichtsstunde beginnt und endet mit dem Klingelzeichen.
  1. In der Frühstückspause bleiben alle Schüler (außer Sek. 2) mit dem jeweiligen Fachlehrer im Unterrichtsraum. Ist ein Verbleiben im Raum oder in der Sporthalle nicht möglich, übernimmt die entsprechende Lehrkraft die Aufsicht.
  1. In Regenpausen verbleiben alle Schüler außer Haus V mit dem jeweiligen Fachlehrer in ihrem Raum.  Mit dem Vorklingeln wird der Raum gewechselt.
  1. Überbekleidungen sind an die dafür vorgesehenen Haken zu hängen. Für Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
  1. Es herrscht im Schulhaus und auf dem Schulgelände generelles Alkohol- und Rauchverbot.
  1. Außerunterrichtliche Veranstaltungen von Klassen oder Schülergruppen auf dem Schulgelände sind vorher bei der Schulleiterin anzumelden. Voraussetzung ist die Anwesenheit des Klassenleiters bzw. einer anderen Lehrkraft.
  1. Das Mitbringen und der Gebrauch von Gegenständen, die geeignet sind, das körperliche und geistige Wohlbefinden anderer Schüler zu gefährden, sind verboten.
    Kleidung, Symbolik und andere Zeichen, die extremistisches Gedankengut zum Ausdruck bringen, sind untersagt.
  1. Elektronische Medien sind in den Unterrichtsräumen und in der Sporthalle auszuschalten und nicht zu benutzen.  Das Filmen und Fotografieren sowie das Anfertigen von Audioaufnahmen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.
    Eine Erlaubnis kann nur durch die Lehrer erteilt werden.
  1. Das Werfen von Schneebällen, Abfeuern von Knallkörpern sowie Ballspiele (außer Softball) sind verboten.
  1. Unfälle, Sachschäden und der Verlust von Wertgegenständen sind dem jeweiligen Fachlehrer, dem Aufsicht führenden Lehrer bzw. der Schulsekretärin zu melden.
  1. Für mutwillige und grob fahrlässige Beschädigung von Schuleigentum haften die Erziehungsberechtigten bzw. bei Volljährigkeit die Schüler.

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Schulleiterin

Dorf Mecklenburg, 26.09.2013

Unsere Lehrer und ihre Fächer