Schulordnung

mit Wirkung vom 01.09.2025

Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeine Regeln des Zusammenlebens
2. Verhalten auf dem Schulgelände und in schulnahen Bereichen
3. Unterricht und Pausen
4. Nutzung von digitalen Medien und digitalen Endgeräten (digitale Nutzungsordnung)
5. Sauberkeit und Ordnung
6. Sicherheit und Notfälle
7. Konsequenzen bei Verstößen
8. Schlussbestimmungen und salvatorische Klausel

Präambel

Unsere Schule ist ein Ort des Lernens, der gegenseitigen Rücksichtnahme und des respektvollen Miteinanders. Diese Schulordnung dient dazu, ein geordnetes und angenehmes Schulklima zu gewährleisten, in dem sich alle Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Besucher, Eltern oder weitere Personen wohlfühlen, erfolgreich lernen und Schule gestalten können.

Jeder trägt Verantwortung für ein wertschätzendes Miteinander und für den sorgsamen Umgang mit schulischen und persönlichen Ressourcen!

1. Allgemeine Regeln des Zusammenlebens

Die Würde jedes Einzelnen ist unantastbar. Respekt, Höflichkeit und Hilfsbereitschaft sind die Grundpfeiler unseres Schulalltags. Jede Form von Beleidigung, Drohung oder diskriminierender Äußerung ist untersagt. Rassismus, Mobbing, körperliche oder verbale Gewalt sowie jede Form der Diskriminierung werden nicht toleriert. Auch Kleidung, die dieses zum Ausdruck bringt, wird nicht geduldet.

Konflikte sollen sachlich und gewaltfrei gelöst werden. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind aufgefordert, Streitigkeiten fair und respektvoll zu klären. Bei Bedarf stehen Lehrkräfte, Vertrauenslehrer/-innen und die Schulsozialarbeit zur Verfügung.

Die Weisungen des Lehr- und Schulpersonals sind zu befolgen, um einen geordneten und sicheren Schulalltag in allen Bereichen zu gewährleisten.

Ehrlichkeit und Vertrauen sind zentrale Werte der Schulgemeinschaft. Betrug, Täuschungen, Täuschungsversuche oder Lügen sind nicht akzeptabel.

Waffen (Messer, Elektroschocker, Feuerwerkskörper, Springerstiefel und ähnliches) sind verboten und dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden. Auch Streichhölzer und Feuerzeuge dürfen nicht genutzt werden. Es ist insbesondere verboten, Gegenstände zweckentfremdet und damit gefährdend zu verwenden.

Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft tragen Verantwortung für das Schulklima und die Einhaltung der Regeln. Jeder soll dazu beitragen, dass sich alle wohlfühlen.

Fairness, Toleranz und Engagement sind Grundprinzipien des Miteinanders. Wer Hilfe benötigt, kann sich an eine Vertrauensperson wenden. Wer andere in Not sieht oder Zeuge von Mobbing, Gewalt oder Ausgrenzung wird, ist verpflichtet, dies den Lehrkräften oder der Schulsozialarbeit zu melden und Betroffene zu unterstützen.

Auch außerhalb des Schulgeländes, an Bushaltestellen und auf Schulwegen, gilt die Verpflichtung zu respektvollem und angemessenem Verhalten.

2. Verhalten auf dem Schulgelände und in schulnahen Bereichen

Das Schulgelände darf nur während der Schulzeiten und bei genehmigten Veranstaltungen betreten werden. Abweichungen müssen bei der Schulleitung angezeigt und genehmigt werden.

Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit in Freistunden oder bei Ausfall ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Erziehungsberechtigten erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen können Versicherungen erlöschen. Mit dem Verlassen des Schulgeländes endet die Aufsichtspflicht der Lehrkräfte (§ 61 SchulG M-V).

Rennen in Gebäuden, Drängeln oder Werfen von Gegenständen ist verboten. Dies gilt auch an den Bushaltestellen. Den Busaufsichten und „Bus-Engeln“ ist Folge zu leisten.

Rauchen sowie der Konsum von Alkohol und Drogen jeder Art sind strengstens untersagt. Auch E-Zigaretten und Rauchutensilien sind verboten. Verstöße können rechtliche und schulische Konsequenzen haben.

Fahrräder, Roller, Kleinkrafträder, Motorräder und andere Fortbewegungsmittel sind an vorgesehenen Plätzen abzustellen und dürfen auf dem Schulgelände nicht genutzt werden. Sie müssen geschoben werden.

Alle Schülerinnen und Schüler im Straßenverkehr haben sich gemäß StVO zu verhalten. Eine Belehrung erfolgt zu Beginn jedes Schuljahres.

3. Unterricht und Pausen

Das Verhalten im Unterricht und in den Pausen soll ruhig und rücksichtsvoll sein.

Der Unterricht beginnt pünktlich. Die Schulgebäude sind mit dem Vorklingeln zu betreten. Unterrichtsmaterialien sind vollständig und vorbereitet mitzubringen.

Digitale und elektronische Geräte dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Lehrkraft genutzt werden.

Das Verlassen des Schulgeländes in den Pausen ist grundsätzlich nicht gestattet. Volljährige Schülerinnen und Schüler sind dabei unter Umständen nicht schulrechtlich versichert. In besonderen Situationen können Erziehungsberechtigte eine Einwilligung erteilen.

4. Nutzung von digitalen Medien und digitalen Endgeräten (digitale Nutzungsordnung)

Digitale Endgeräte wie Smartphones oder Tablets dürfen während des Unterrichts und auf Klassen- bzw. Gruppenfahrten nur nach Absprache mit der Lehrkraft genutzt werden.

Digitale Medien für Unterrichtszwecke sind nach Rücksprache erlaubt.

Die private Nutzung während des Unterrichts ist grundsätzlich untersagt, kann jedoch in begründeten Ausnahmefällen erlaubt werden.

Das Erstellen, Abrufen, Speichern oder Verbreiten von gewaltverherrlichenden, beleidigenden, diskriminierenden oder rechtswidrigen Inhalten ist verboten.

Persönlichkeitsrechte, Datenschutz sowie das Recht am eigenen Bild sind zu respektieren. Ohne Zustimmung dürfen keine Fotos, Videos oder Tonaufnahmen angefertigt oder verbreitet werden.

Cybermobbing wird nicht geduldet und führt zu schulischen und ggf. rechtlichen Konsequenzen.

Digitale Medien zur Täuschung gelten als Täuschungsversuch. Während Leistungsüberprüfungen dürfen digitale Endgeräte nicht mitgeführt werden und müssen in Taschen verwahrt werden.

Die Nutzung von KI im Rahmen eigenständiger Leistungserbringung ist untersagt.

Verstöße können zur Sperrung von IT-Zugängen und zur Information der Erziehungsberechtigten führen.

Unsachgemäßer Umgang mit der Schul-IT (z.B. Passwortweitergabe oder illegale Inhalte) ist untersagt.

5. Sauberkeit und Ordnung

Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind für Sauberkeit verantwortlich. Umweltschutz, Energiesparen und bewusster Umgang mit Ressourcen gehören zum Schulalltag.

Müll und Essensreste sind in vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

Räume und Pausenhöfe sind sauber zu hinterlassen.

Beschädigungen sind umgehend zu melden. Für mitgebrachte Gegenstände übernimmt die Schule keine Haftung.

Mutwillige Beschädigungen können zur Anzeige gebracht werden. Der Ersatz beschädigter Gegenstände wird im Einzelfall geregelt.

In Sanitäranlagen ist auf Hygiene und Ordnung zu achten. Schäden oder Verschmutzungen sind zu melden.

Essen und Rauchen in Sanitäranlagen sind untersagt.

6. Sicherheit und Notfälle

Im Brand- oder Notfall sind Anweisungen des Personals sowie Evakuierungspläne strikt zu befolgen. Sammelpunkte sind geordnet aufzusuchen.

Fluchtwege und Notausgänge dürfen nicht blockiert werden.

Erste-Hilfe-Kästen und Defibrillatoren sind nur für Notfälle zu nutzen.

Das mutwillige Auslösen von Alarmen oder Vortäuschen eines Notfalls ist verboten und hat Konsequenzen.

Sicherheitsanweisungen im Unterricht, insbesondere im Sport und in Fachräumen, sind zu befolgen. Belehrungen erfolgen jährlich.

7. Konsequenzen bei Verstößen

Verstöße werden konsequent geahndet. Maßnahmen richten sich nach der Schwere des Verstoßes und können Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß § 60 und 60a Schulgesetz M-V umfassen.

Sorgeberechtigte werden informiert.

Sachbeschädigungen und Diebstahl werden angezeigt, Schäden müssen ersetzt werden.

8. Schlussbestimmungen und salvatorische Klausel

Diese Schulordnung tritt mit Veröffentlichung in Kraft und gilt für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft.

Alle sind verpflichtet, sie zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten.

Änderungen werden durch die Schulkonferenz beschlossen.

Die Schulleitung kann bei besonderen Vorfällen kurzfristige Maßnahmen zur Wahrung des Schulfriedens erlassen.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine wirksame Regelung mit vergleichbarer Zielsetzung.