Hausordnung

Hausordnung – Verbundene Regionale Schule und Gymnasium

Tisa von der Schulenburg


  1. Die Schulleiterin übt das uneingeschränkte Hausrecht aus. Dies schließt das Recht ein, betriebsfremde Personen vom Schulgelände zu verweisen.
  1. Der Schulhausmeister ist berechtigt Maßnahmen zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Schulbereich anzuordnen.
  1. In den Hofpausen suchen alle Schüler umgehend den Pausenhof auf.  In Freistunden darf das Schulgelände von Schülern nur bei schriftlicher Erlaubnis der Eltern verlassen werden.
  1. Sämtliche Fachunterrichtsräume sind nur zu betreten, wenn der Lehrer anwesend ist. Für die einzelnen Fachräume legen die jeweiligen Lehrer besondere Verhaltenvorschriften für das Betreten fest.
  1. Fachlehrer und Ordnungsdienst verlassen als Letzte die Unterrichtsräume in sauberem Zustand.
  1. Auf den Geländen und in den Schulgebäuden ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. Für Abfälle, Papier, Dosen etc. sind die aufgestellten Behälter bzw. Körbe zu nutzen.
  1. Mit dem Vorklingeln hat jeder Schüler unverzüglich den Klassenraum aufzusuchen. Die Unterrichtsstunde beginnt und endet mit dem Klingelzeichen.
  1. In der Frühstückspause bleiben alle Schüler (außer Sek. 2) mit dem jeweiligen Fachlehrer im Unterrichtsraum. Ist ein Verbleiben im Raum oder in der Sporthalle nicht möglich, übernimmt die entsprechende Lehrkraft die Aufsicht.
  1. In Regenpausen verbleiben alle Schüler außer Haus V mit dem jeweiligen Fachlehrer in ihrem Raum.  Mit dem Vorklingeln wird der Raum gewechselt.
  1. Überbekleidungen sind an die dafür vorgesehenen Haken zu hängen. Für Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
  1. Es herrscht im Schulhaus und auf dem Schulgelände generelles Alkohol- und Rauchverbot.
  1. Außerunterrichtliche Veranstaltungen von Klassen oder Schülergruppen auf dem Schulgelände sind vorher bei der Schulleiterin anzumelden. Voraussetzung ist die Anwesenheit des Klassenleiters bzw. einer anderen Lehrkraft.
  1. Das Mitbringen und der Gebrauch von Gegenständen, die geeignet sind, das körperliche und geistige Wohlbefinden anderer Schüler zu gefährden, sind verboten.
    Kleidung, Symbolik und andere Zeichen, die extremistisches Gedankengut zum Ausdruck bringen, sind untersagt.
  1. Elektronische Medien sind in den Unterrichtsräumen und in der Sporthalle auszuschalten und nicht zu benutzen.  Das Filmen und Fotografieren sowie das Anfertigen von Audioaufnahmen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.
    Eine Erlaubnis kann nur durch die Lehrer erteilt werden.
  1. Das Werfen von Schneebällen, Abfeuern von Knallkörpern sowie Ballspiele (außer Softball) sind verboten.
  1. Unfälle, Sachschäden und der Verlust von Wertgegenständen sind dem jeweiligen Fachlehrer, dem Aufsicht führenden Lehrer bzw. der Schulsekretärin zu melden.
  1. Für mutwillige und grob fahrlässige Beschädigung von Schuleigentum haften die Erziehungsberechtigten bzw. bei Volljährigkeit die Schüler.

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Schulleiterin

Dorf Mecklenburg, 26.09.2013

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